Traditional-Taekwondo- Forstinning

seit 2013 in Forstinning 

Wir sind mehr als nur eine Sportschule, Wir sind eine Gemeinschaft.

In enger Zusammenarbeit  mit  Großmeister  Ludwig Hegner  Kirchheim!

betreiben wir Taekwondo!


www.taekwondo-kirchheim.de


Großmeister  5. Dan Ludwig Hegner 

 

Über Taekwondo:

 In den alten Zeiten übten die Schüler noch nicht mit Partnern, aus Sorge, sie zu verletzen. So wurden bestimmte Bewegungsabläufe festgelegt, die Formen, ursprünglich die Hyongs. Diese sind der Kampf gegen mehrere fiktive Gegner. Hier können die Angriffs- und Abwehrbewegungen ohne jedes Abstoppen mit aller Konsequenz, Stärke und Härte ausgeführt und realistisch geübt werden.
Die Hyong im traditionellen Taekwondo stellt eine  Auseinandersetzung mit imaginären Gegnern dar, bei der speziell  Gedächtnis, Koordination und Atmung geschult werden. Sie ist eine  vorgeschriebene Reihenfolge von Abwehr- und Angriffstechniken, in deren  Darstellung und Interpretation sich die Persönlichkeit des Ausführenden  wiederspiegelt.
Ursprünglich gab es 20 Hyongs welche später auf 24 Hyongs erweitert wurden. Wiederum später wechselten manche Meister von der Hyong zur Poomse.
Alle Kampftechniken im traditionellen Taekwondo werden in den Hyongs verwendet und trainiert.
Somit können die Hyongs auch als Lexiko des Taekwondo bezeichnet werden.
Eine saubere und richtige Beinstellung ist ebenso erforderlich  wie die richtige und schnelle Ausführung der Bein-, Hand-, und  Armtechniken.
Wer also den korrekten Ablauf der Hyongs nicht erlernen kann oder will, der wird auch in den folgenden Disziplinen, dem Taeryon und dem Kyek Pa, nicht sein wahres Können erreichen.
“Das Wissen aus der Vergangenheit als Kraft für die Zukunft”. Taekwondo ist eine koreanische Kampfkunst, deren Wurzeln und Traditionen mehr als 2000 Jahre zurückliegen. Taekwondo besteht aus den folgenden 5 Hauptbestandteilen:
1. Grundschulung
2. Hyong – Form
3. Taeryon – Freikampf
4. Kyek Pa – Bruchtest
5. Hosinsul – Selbstverteidigung


§ 227 BGB Selbstverteidigungsparagraph


Selbstverteidigungsparagraph / Verhältnismäßigkeit
Gemäß Paragraph 227 BGB ist es nicht strafbar, sich oder andere gegen einen rechtswidrigen, gegenwärtigen Angriff mit den dazu notwendigen Mitteln und im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verteidigen. Das bedeutet, dass ich mich gegen Zivilpersonen, also z.B. nicht gegen Polizisten im Dienst, wehren darf, die mich oder dritte Personen an Gesundheit oder Eigentum im gegenwärtigen Augenblick schädigen, oder es vorhaben.
Mit Bezug auf "notwendige Mittel" ist gemeint, dass man den Angreifer nicht oder möglichst wenig verletzen sollte. Damit ist die Verhältnismäßigkeit der Verteidigung gemeint. Die Heftigkeit der Verteidigung richtet sich also auch nach der Bedrohlichkeit des Angriffs. Um als Kampfsportler nicht später selbst als Angeklagter vor Gericht stehen zu müssen, ist gerade dies ein sehr wichtiger Punkt. Ist eine körperliche Art der Selbstverteidigung trotz aller Bemühungen nicht zu verhindern gewesen, sollte man immer und unverzüglich Anzeige gegen den Angreifer erstatten und, wenn möglich, eventuelle Zeugen benennen. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, so ist für den Richter der Ausbildungsstand, das Geschlecht des Verteidigers sowie die Anzahl der Angreifer und deren Bewaffnung zur Feststellung der Verhältnismäßigkeit wichtig.
Als Frau darf man sich also durchaus anderer Mittel bedienen, um Angreifer abzuwehren. Als Meister einer Kampfkunst muß man aber schon genauer beachten wie kräftig man den abschließenden Schlag ausführt oder ob man überhaupt schlägt.
Noch zu erwähnen ist an dieser Stelle § 226 BGB, welcher besagt, dass das Ausüben eines Rechtes (Notwehr) unzulässig ist, wenn es nur den Zweck hat, einem anderen zu schaden. Man darf also nach der Abwehr eines Angriffs nicht zum Gegenangriff übergehen. Da dies nicht mehr der Verteidigung dient, sondern lediglich dazu, den Angreifer zu verletzen.